Lebensversicherungsunternehmen haben zusätzlich folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:
- 1.
- Bewegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gemäß Nachweisungen 110 bis 112,
- 2.
- Bewegung des Bestandes an Lebensversicherungen gemäß Nachweisungen 210 und 211,
- 3.
- Zusammensetzung der gebuchten Brutto-Beiträge gemäß Nachweisung 212,
- 4.
- Zerlegung des Rohergebnisses nach Ergebnisquellen gemäß Nachweisungen 213 bis 219,
- 5.
- Angaben zum selbst abgeschlossenen Niederlassungsgeschäft gesondert für jeden Mitglied- und Vertragsstaat gemäß Nachweisung 260,
- 6.
- Angaben zum selbst abgeschlossenen Dienstleistungsgeschäft gesondert für jeden Mitglied- und Vertragsstaat gemäß Nachweisung 261.