Artikel 18 Aufhebung der Verordnung über die Freistellung von fleischbeschaurechtlichen Vorschriften im kleinen Grenzverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich
(7832-2-1)
Die Verordnung über die Freistellung von fleischbeschaurechtlichen Vorschriften im kleinen Grenzverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 1. April 1964 (BGBl. I S. 249) wird aufgehoben.
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