Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen
(7843-3)
Die Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 78433, veröffentlichen bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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