Artikel 36 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 36 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung


Artikel 36 ändert mWv. 25. April 2006 BALMilchZustV

(7847-11-1-7)

Die Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung vom 25. Mai 1984 (BGBl. I S. 719), geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.



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