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Artikel 52 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 52 Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels


Artikel 52 ändert mWv. 25. April 2006 PflBlumVerbrFöV

(7847-11-4-86)

Die Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels vom 8. Juli 1997 (BGBl. I S. 1686), geändert durch die Verordnung vom 25. November 1997 (BGBl. I S. 2748), wird aufgehoben.