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Artikel 56 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 56 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung neuer Verwendungszwecke für Erzeugnisse des Weinsektors


Artikel 56 ändert mWv. 25. April 2006 BEFWeinErfZustV

(7847-11-8-5)

Die Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung neuer Verwendungszwecke für Erzeugnisse des Weinsektors vom 3. Mai 1983 (BGBl. I S. 561), geändert durch Artikel 77 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.

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