Artikel 64 - Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

Artikel 64 Aufhebung der Agrarberichterstattung-Zusatzprogrammverordnung


Artikel 64 ändert mWv. 25. April 2006 AgrBZV

(7860-7-2)

Die Agrarberichterstattung-Zusatzprogrammverordnung vom 25. April 1989 (BGBl. I S. 877) wird aufgehoben.



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