Artikel 45 Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
(303-12/1)
Die Artikel 3 und 4 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1503) werden aufgehoben.
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