Artikel 5 - Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1. BMWiuBMASBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006
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Artikel 5 Aufhebung der Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe


Artikel 5 ändert mWv. 25. April 2006 MatStatV

(708-20-1)

Die Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe vom 20. Oktober 1977 (BGBl. I S. 1897) wird aufgehoben.



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