Artikel 26 Aufhebung der Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1991
(754-2-2-8)
Die Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1991 vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2872) wird aufgehoben.
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