Artikel 34 Aufhebung der Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) auf das Land Berlin
(800-10-1)
Die Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) auf das Land Berlin vom 5. September 1967 (BGBl. I S. 969) wird aufgehoben.
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