Artikel 39 Aufhebung des Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes
(805-1)
Das Gesetz über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 805-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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