Artikel 44 Aufhebung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Gewährung von Anpassungsbeihilfen)
(810-1-16)
Die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Gewährung von Anpassungsbeihilfen) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8101-16, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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