Artikel 5 - Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften (HufBRG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Vorschriften des Artikels 1, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. lm Übrigen tritt Artikel 1 am 1. Januar 2007 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. April 2006.



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