Artikel 6 - Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (GanzjBeschFG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 SGB VII § 45, § 47, § 52

(860-7)

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2005 (BGBl. I S. 2729), wird wie folgt geändert:

1.
In § 45 Abs. 1 Nr. 2 wird nach dem Wort „Kurzarbeitergeld" das Wort „, Winterausfallgeld" gestrichen.

2.
In § 47 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Unterhaltsgeld" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und nach dem Wort „Kurzarbeitergeld" die Wörter „oder Winterausfallgeld" gestrichen.

3.
In § 52 Nr. 2 wird nach dem Wort „Kurzarbeitergeld" das Wort „, Winterausfallgeld" gestrichen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 GanzjBeschFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GanzjBeschFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 GanzjBeschFG Inkrafttreten
... und Nr. 32 tritt am 1. November 2006 in Kraft. (3) Artikel 3 Nr. 1 und 2, die Artikel 4 bis 10, 12, 13, 15, 19 und 21 bis 23 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. (4) Artikel 14 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 260 9. ZustAnpV Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
... (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926), wird wie folgt geändert: 1. In ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed