Artikel 7 - Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (GanzjBeschFG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 SGB IX § 47

(860-9)

In § 47 Abs. 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 4 Abs. 3 des Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1138) geändert worden ist, werden die Wörter „Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld" durch das Wort „Kurzarbeitergeld" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 GanzjBeschFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GanzjBeschFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 GanzjBeschFG Inkrafttreten
... und Nr. 32 tritt am 1. November 2006 in Kraft. (3) Artikel 3 Nr. 1 und 2, die Artikel 4 bis 10, 12, 13, 15, 19 und 21 bis 23 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. (4) Artikel 14 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 5 ArbGrdFortG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. S. 1046, 1047), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926), wird wie folgt geändert: 1. In ...


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