Artikel 13 - Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (GanzjBeschFG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes


Artikel 13 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2007 BVG § 16

(830-2)

In § 16 Abs. 4 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 42 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Mutterschaftsgeld" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und nach dem Wort „Kurzarbeitergeld" die Wörter „oder Winterausfallgeld" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 GanzjBeschFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GanzjBeschFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 GanzjBeschFG Inkrafttreten
... am 1. November 2006 in Kraft. (3) Artikel 3 Nr. 1 und 2, die Artikel 4 bis 10, 12, 13 , 15, 19 und 21 bis 23 treten am 1. Januar 2007 in Kraft. (4) Artikel 14 tritt am 1. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet
G. v. 19.06.2006 BGBl. I S. 1305
Artikel 01 SozEntschRÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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