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Anlage 6
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.02.2011 aufgehoben
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Anlage 6 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 25.04.2006
BGBl. I S. 988
(
Nr. 21
); aufgehoben durch
§ 51
V. v. 03.02.2011
BGBl. I S. 139
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 9232-12
Zulassung zum Straßenverkehr
9 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 50 Vorschriften zitiert
Anlagen
Anlage 5
←
→
Anlage 7
Anlage 6 (zu §
11
Abs. 3) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
Anlage 6 wird in
1 Vorschrift zitiert
Vorbemerkungen
Format: Breite 210 mm, Höhe 8 1/3 Zoll (207 mm)
Es gelten die Nummern 1 und 2 der Vorbemerkungen der Anlage
5
Anlage 5
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→
Anlage 7
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Zitierungen von
Anlage 6 FZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FZV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 11 FZV Zulassungsbescheinigung Teil I
... Zentralen Militärkraftfahrtstelle Zulassungsbescheinigungen Teil I nach dem Muster in Anlage
6
ausgefertigt werden. (4) Die Anerkennung als schadstoffarmes Fahrzeug nach § 47 ...
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