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Artikel 3 - Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (WachsBeschStFördG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Artikel 2 tritt am 1. Juli 2006 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Mai 2006.

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