Nach §
174 Abs. 3 des
Bundesbeamtengesetzes wird dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen die Vertretung des Bundesministeriums für Gesundheit bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten nach dem
Bundesreisekostengesetz und dem
Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen
Trennungsgeldverordnung übertragen. Das Bundesministerium für Gesundheit behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.