Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben

§ 3 - Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung (BUV)

V. v. 06.04.2006 BGBl. I S. 1114 (Nr. 23); aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; 2015 BGBl. I S. 813
Geltung ab 16.05.2006; FNA: 860-7-5 Sozialgesetzbuch
|

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 16. Mai 2006 BUV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung vom 20. März 2000 (BGBl. I S. 256) außer Kraft.




---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. Mai 2006.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed