Änderung Anlage 3 Aromenverordnung vom 14.10.2011

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.10.2011 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 14.10.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1996

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2) Stoffe, die zur Herstellung von Aromen und anderen Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Birkenteeröl (Oleum Betulae empyreumaticum)

Bittersüßstängel (Stipides Dulcamarae)

Engelsüßwurzelstock (Rhizoma Polypodii, Rhizoma Filicis dulcis)

Wacholderteeröl (Oleum Juniperi empyreumaticum)

Methyleugenol (als solches) CAS-Nr. 93-15-2

Estragol (als solches) CAS-Nr. 140-67-0



 



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