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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Angelegenheiten von Besoldung, von Amtsbezügen und nach dem Bundesreisekostengesetz, dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Verordnungen und nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BMASWidZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 21.04.2006 BGBl. I S. 1162 (Nr. 23)
Geltung ab 22.11.2005; FNA: 2030-14-152 Beamte

III.



Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 22. November 2005 anzuwenden.

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