§ 3 - Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherung an die Protektor Lebensversicherungs-AG (Protektor-AuBÜV k.a.Abk.)

V. v. 11.05.2006 BGBl. I S. 1170 (Nr. 24)
Geltung ab 23.05.2006; FNA: 7631-1-38 Versicherungsaufsichtsrecht

§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Mai 2006.



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