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Artikel 2 - Vierunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz (34. HSchulBGAnlErgV k.a.Abk.)

Artikel 2



Artikel 1 Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

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