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§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/zur Kauffrau für Dialogmarketing (DialogMarkKfmBAusbV k.a.Abk.)

V. v. 23.05.2006 BGBl. I S. 1228 (Nr. 25)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 806-22-1-25 Berufliche Bildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes



Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Dialogmarketing/Kauffrau für Dialogmarketing wird staatlich anerkannt.

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