Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 6.
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
- Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Kundenorientierung,
- 8.
- Steuern von Prozessen,
- 9.
- Warten und Instandhalten,
- 10.
- Annehmen, Untersuchen, Haltbarmachen, Lagern und Gesunderhalten von Rohstoffen,
- 11.
- Reinigen und Behandeln der Rohstoffe, Verarbeitung vorbereiten,
- 12.
- Herstellen von Zwischen- und Enderzeugnissen,
- 13.
- Lagern, Verpacken und Verladen der Erzeugnisse.
Anlage MüllerAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Müller (Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)/zur Müllerin (Verfahrenstechnologin in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) (vom 01.01.2015) ... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... Anwenden von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 5) a) Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebs- hygiene ... Anwenden von Informa- tions- und Kommunika- tionstechniken (§ 4 Nr. 6) a) Informationen, auch fremdsprachliche, beschaffen, nutzen und auswerten, ... von Arbeits- abläufen, Arbeiten im Team, Kundenorientierung (§ 4 Nr. 7) a) Arbeitsschritte festlegen, Arbeitsabläufe planen und dokumentieren ... 9 8 Steuern von Prozessen (§ 4 Nr. 8) a) Maschinen und Geräte vorbereiten und in Betrieb neh- men, Anlagen ... 18 9 Warten und Instandhalten (§ 4 Nr. 9) a) Maschinen- und Bauteile auf Verschleiß prüfen, Ver- ... Verpacken und Verladen der Erzeugnisse (§ 4 Nr. 13) a) Lagerung überwachen und steuern b) Erzeugnisse nach betrieblichen ...