Artikel 1 - Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 (RentenWWgG 2006 k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2006



(8232-59)

Zum 1. Juli 2006 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.



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