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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung (AbfVerbrGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 20.10.2005 BGBl. I S. 3010, 2006 I 1313
Geltung ab 27.10.2005, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2006 SolidarfAbfV

Die Verordnung über die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung vom 20. Mai 1996 (BGBl. I S. 694), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AbfVerbrGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfVerbrGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 AbfVerbrGÄndG Inkrafttreten (vom 01.07.2006)
... Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 tritt mit Ablauf des Tages in ... tritt mit Ausnahme des Artikels 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem die Abwicklung der Anstalt Solidarfonds ... Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung v. 13. Juni 2006 (BGBl. I S. 1313) tritt Artikel 3 mit Ablauf des 30. Juni 2006 in ...