Artikel 8 - Gesetz zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts (LARÄnduBerG k.a.Abk.)

Artikel 8 Aufhebung von Vorschriften zur Abgeltung von Reparationsschäden und anderen Schäden


Artikel 8 ändert mWv. 1. Juli 2006 RepG

Es werden aufgehoben:

1.
das Reparationsschädengesetz vom 12. Februar 1969 (BGBl. I S. 105), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1742),

2.
die Erste Verordnung zur Durchführung des Reparationsschädengesetzes vom 9. Juli 1970 (BGBl. I S. 1053).



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