Artikel 2a - Verordnung zur Änderung fleischhygienerechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Viehverkehrsverordnung (FleischhRuViehVerkVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.06.2006 BGBl. I S. 1333 (Nr. 28); Geltung ab 27.06.2006
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Artikel 2a Änderung der Viehverkehrsverordnung


Artikel 2a ändert mWv. 27. Juni 2006 ViehVerkV § 19d

In § 19d Abs. 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2003 (BGBl. I S. 381), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. November 2004 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, wird die Angabe „sechs Monate" durch die Angabe „neun Monate" ersetzt.



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