Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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- Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37) wurden beachtet.