Änderung Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Außenwirtschaftsgesetz vom 01.01.2013

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Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2013 geltenden Fassung
Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.12.2012 BAnz AT 28.12.2012 V1
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.08.2013) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Einfuhrliste*)


(Text alte Fassung)

---
*) Die Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) gilt derzeit in der Fassung der Verordnung vom 15. Dezember 2011 (BAnz. S. 4653); Änderungen siehe Hinweis direkt unterhalb des Titels

(Text neue Fassung)

---
*) Die Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) gilt derzeit in der Fassung der V. v. 12.12.2012 BAnz AT 28.12.2012 V1, Inhalt siehe dort

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.08.2013) 



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