interne Verweise§ 33 AWG Ordnungswidrigkeiten (vom 04.08.2011) ... Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist und die Handlung nicht nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 als Straftat geahndet werden kann oder nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 6 Nr. 3 ... die Handlung nicht nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 als Straftat geahndet werden kann oder nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 6 Nr. 3 mit Strafe bedroht ist. (2) Ordnungswidrig handelt auch, ... Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist und die Handlung nicht nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 als Straftat geahndet werden kann. Durch Rechtsverordnung können die ...
§ 36 AWG Einziehung und Erweiterter Verfall (vom 08.04.2006) ... Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 oder eine Straftat nach § 34 begangen worden, so können 1. Gegenstände, auf die sich die ... über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden. (3) In den Fällen des § 34 Abs. 1 bis 6, jeweils auch in Verbindung mit § 35, ist § 73d des Strafgesetzbuches ...
§ 37 AWG Befugnisse der Zollbehörden (vom 01.01.2008) ... Die Staatsanwaltschaft kann bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 33 und 34 dieses Gesetzes oder nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 und 2, § 20a Abs. 1 bis 3, ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Achtundsiebzigste Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 01.02.2007 BAnz. S. 1225
Zitat in folgenden NormenZwölftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
G. v. 28.03.2006 BGBl. I S. 574
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
G. v. 18.04.2009 BGBl. I S. 770
Gemeinsame-Dateien-Gesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3409; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318
Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon
G. v. 04.11.2010 BGBl. I S. 1480
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
G. v. 28.03.2006 BGBl. I S. 574
Artikel 1 12. AWGuÄndG Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes ... Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist und die Handlung nicht nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 als Straftat geahndet werden kann oder nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 6 Nr. 3 ... die Handlung nicht nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 als Straftat geahndet werden kann oder nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 6 Nr. 3 mit Strafe bedroht ist." b) Absatz 3 Nr. 2 wird ... Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist und die Handlung nicht nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 als Straftat geahndet werden kann." 6. § 34 wird wie folgt ... nicht nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 als Straftat geahndet werden kann." 6. § 34 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... 2 und 4 entsprechend." 7. In § 36 Abs. 3 wird die Angabe „§ 34 Abs. 1 bis 5" durch die Angabe „§ 34 Abs. 1 bis 6" ersetzt. 8. ... 36 Abs. 3 wird die Angabe „§ 34 Abs. 1 bis 5" durch die Angabe „§ 34 Abs. 1 bis 6" ersetzt. 8. § 44 wird wie folgt geändert: a) ...
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