Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Eurojust-Gesetzes vom 12. Mai 2004 (BGBl. I S. 902) verordnet das Bundesministerium der Justiz:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten (ABl. EU Nr. L 253 S. 22).



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