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§ 6 - Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm (PrümerVtrG k.a.Abk.)

§ 6 Kennung



1In dem Verzeichnis nach § 78 des Bundeskriminalamtgesetzes wird für die DNA-Analyse-Datei nach Artikel 2 des Prümer Vertrags oder Artikel 2 des Ratsbeschlusses Prüm und für das daktyloskopische Identifizierungssystem nach Artikel 8 des Prümer Vertrags oder Artikel 8 des Ratsbeschlusses Prüm ergänzend festgelegt, dass

1.
für jeden zugriffsberechtigten Bearbeiter eine Kennung zu vergeben ist, die ihn eindeutig identifiziert, und

2.
der zugriffsberechtigte Bearbeiter diese Kennung bei jedem Abruf und jeder Übermittlung nutzen muss.

2Die Einzelheiten sind in dem Verzeichnis nach § 78 des Bundeskriminalamtgesetzes zu regeln.





 

Frühere Fassungen von § 6 Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.05.2018Artikel 6 Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
vom 01.06.2017 BGBl. I S. 1354
aktuell vorher 05.08.2009Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
vom 31.07.2009 BGBl. I S. 2507
aktuellvor 05.08.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PrümerVtrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrümerVtrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400
Artikel 6 BKA-NSG Änderung des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm
... Angabe „§ 14" durch die Angabe „§ 27" ersetzt. 2. In § 6 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „der Errichtungsanordnung nach § 34" durch die ...

Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2507
Artikel 1 GrÜKrimBG Änderung des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag
... Ratsbeschlusses Prüm" eingefügt. 7. Der bisherige § 5 wird § 6 und Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach den Wörtern „Artikel 2 des ... Artikel 8 des Ratsbeschlusses Prüm" eingefügt. 8. Der bisherige § 6 wird § 7 und in Satz 1 werden nach den Wörtern „Prümer Vertrags" die ...