Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (PrümerVtrG k.a.Abk.)

Artikel 1 Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. November 2006 PrümerVtrG

(siehe Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag - PrümerVtrAusfG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PrümerVtrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrümerVtrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 PrümerVtrG Inkrafttreten
... Artikel 2 dieses Gesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 dieses Gesetzes (Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag) tritt an dem Tag in Kraft, an dem ...


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