Änderung § 4k BSchuWG vom 19.09.2012

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 4k BSchuWG, alle Änderungen durch Artikel 1 BSchuWGÄndG am 19. September 2012 und Änderungshistorie des BSchuWG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 4k BSchuWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.09.2012 geltenden Fassung
§ 4k BSchuWG n.F. (neue Fassung)
in der am 19.09.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 13.09.2012 BGBl. I S. 1914
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 4k (neu)


(Text neue Fassung)

§ 4k Bekanntmachungen


vorherige Änderung

 


Die Bekanntmachungen nach § 4b Absatz 6 Satz 2 und Absatz 8, § 4c Absatz 4, § 4d Absatz 2 Satz 2, § 4e Absatz 4 und § 4j erfolgen im Bundesanzeiger und im Internet unter der Adresse der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH sowie durch die Deutsche Bundesbank.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed