Artikel 1 - Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz (BSchuWModG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2006 BSchuWG mWv. 19. Juli 2006

(siehe Bundesschuldenwesengesetz - BSchuWG)

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Zitierungen von Artikel 1 Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BSchuWModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSchuWModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BSchuWModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3519) außer Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 1 und 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.  ...


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