Artikel 2 - Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz (BSchuWModG k.a.Abk.)

Artikel 2 Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2006 BWpVerwPG

(siehe Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetz - BWpVerwPG)

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Zitierungen von Artikel 2 Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BSchuWModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSchuWModG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesschuldenwesenverordnung (BSchuWV)
V. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1700
Eingangsformel BSchuWV
... Grund des § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Bundesschuldenwesengesetzes vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466) verordnet das ...


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