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Artikel 2 - Sechstes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (6. BNotOÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Juli 2006.

 
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