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Zitierungen von § 3b EnergieStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3b EnergieStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 66 EnergieStG Ermächtigungen (vom 13.02.2023)
... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 1 bis 3b zu erlassen und dabei insbesondere a) die Begriffe der §§ 1 bis 2 näher ... zum Nachweis der dort genannten Voraussetzungen aufzuerlegen, e) die Begriffe des § 3b näher zu bestimmen und für die Mitteilungspflichten die Form, den Inhalt, den Umfang und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 11b EnergieStV Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen (vom 01.07.2019)
... Die unverzügliche Mitteilung nach § 3b Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Bei Steuerbefreiungen ... Vordruck abzugeben. Bei Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen nach § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes entsteht für die verwendeten Energieerzeugnisse die Steuer vorbehaltlich § ... worden sind, beim Hauptzollamt gestellt wird. (3) Die Versicherung nach § 3b Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Steuerentlastungen ... Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Steuerentlastungen nach § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes dürfen nur gewährt werden, wenn die Versicherung dem zuständigen ... gelten die Sätze 1 bis 4 sinngemäß. Steuerentlastungen nach § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes dürfen nicht ausgezahlt werden, solange eine offene Rückforderungsanordnung ... werden, solange eine offene Rückforderungsanordnung besteht. (4) Zur Umsetzung von § 3b Absatz 1 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der ...
§ 11c EnergieStV Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten (vom 01.07.2019)
... Die unverzügliche Mitteilung nach § 3b Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Bei Steuerbefreiungen ... Vordruck abzugeben. Bei Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen nach § 3b Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes entsteht für die im entsprechenden Zeitraum verwendeten Energieerzeugnisse die ... § 11b Absatz 2 gewährt werden. (2) Die Versicherung nach § 3b Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. § 11b Absatz 3 ... § 11b Absatz 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Steuerentlastungen nach § 3b Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes dürfen grundsätzlich nur festgesetzt werden, sofern sich das Unternehmen ... insgesamt zwölf Monate nicht überschritten hat. (3) Zur Umsetzung von § 3b Absatz 2 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... folgende Zwischenüberschrift und folgende Angaben eingefügt: „Zu § 3b des Gesetzes § 11b Verfahren bei offenen Rückzahlungsanforderungen  ... und die folgenden §§ 11b und 11c eingefügt: „Zu § 3b des Gesetzes § 11b Verfahren bei offenen Rückzahlungsanforderungen  ... bei offenen Rückzahlungsanforderungen (1) Die unverzügliche Mitteilung nach § 3b Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Bei Steuerbefreiungen und ... vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Bei Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen nach § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes entsteht für die verwendeten Energieerzeugnisse die Steuer vorbehaltlich § ... verwendet worden sind, beim Hauptzollamt gestellt wird. (3) Die Versicherung nach § 3b Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Steuerentlastungen nach § ... Satz 3 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Steuerentlastungen nach § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes dürfen nur gewährt werden, wenn die Versicherung dem zuständigen ... gelten die Sätze 1 bis 4 sinngemäß. Steuerentlastungen nach § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes dürfen nicht ausgezahlt werden, solange eine offene Rückzahlungsanforderung ... solange eine offene Rückzahlungsanforderung besteht. (4) Zur Umsetzung von § 3b Absatz 1 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der ... bei Unternehmen in Schwierigkeiten (1) Die unverzügliche Mitteilung nach § 3b Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Bei Steuerbefreiungen und ... vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Bei Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen nach § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes entsteht für die im entsprechenden Zeitraum verwendeten Energieerzeugnisse die ... entsprechend § 11b Absatz 2 gewährt werden. (2) Die Versicherung nach § 3b Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. § 11b Absatz 3 Satz 2 bis ... Vordruck abzugeben. § 11b Absatz 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Steuerentlastungen nach § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes dürfen grundsätzlich nur festgesetzt werden, sofern sich das Unternehmen ... insgesamt zwölf Monate nicht überschritten hat. (3) Zur Umsetzung von § 3b Absatz 2 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 2 StromStBefNG Änderung des Energiesteuergesetzes
... durch das Wort „Steuervergütung" ersetzt. 2. § 3b Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 5 StromStBefNG Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... 11c wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „ § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes" durch die Wörter „§ 3b Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes" ... die Wörter „§ 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes" durch die Wörter „ § 3b Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ ... Satz 1 des Gesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „ § 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes" durch die Wörter „§ 3b Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes" ... die Wörter „§ 3b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes" durch die Wörter „ § 3b Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes" ersetzt. 4. Dem § 23 wird folgender Absatz 4 angefügt: ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Artikel 1 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Energiesteuergesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 3a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 3b Staatliche Beihilfen". b) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: ... im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben." 6. Nach § 3a wird folgender § 3b eingefügt: „§ 3b Staatliche Beihilfen (1) Die ... 6. Nach § 3a wird folgender § 3b eingefügt: „ § 3b Staatliche Beihilfen (1) Die Inanspruchnahme oder Beantragung einer Steuerbefreiung, ... bb) Folgender Buchstabe e wird angefügt: „e) die Begriffe des § 3b näher zu bestimmen und für die Mitteilungspflichten die Form, den Inhalt, den Umfang und ...
Artikel 2 2. EnergieStGuaÄndG Weitere Änderung des Energiesteuergesetzes
...  „§ 47a Steuerentlastung für den Eigenverbrauch" 2. § 3b Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Staatliche Beihilfen im Sinn des Artikels 107 des ...

Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Artikel 3 2. HFinG 2024 Änderung des Energiesteuergesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 2483) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3b Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Staatliche Beihilfen im Sinn des Artikels 107 des ...