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Zitierungen von § 1 BDGBMASKDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BDGBMASKDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDGBMASKDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO)
A. v. 28.12.2017 BGBl. 2018 I S. 127
Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall
A. v. 18.04.2023 BGBl. 2024 I Nr. 11
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO)
A. v. 28.12.2017 BGBl. 2018 I S. 127
I. BAZustAnO Übertragung von Befugnissen für Beamtinnen und Beamte der Bundesagentur für Arbeit
... Bundesdisziplinargesetzes werden im Rahmen der dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nach § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales übertragenen Befugnisse - mit Ausnahme für die Mitglieder der Geschäftsführung ...

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall
A. v. 18.04.2023 BGBl. 2024 I Nr. 11
I. BGHoMeBefÜAnO Übertragung von Befugnissen
...  § 1 Nummer 7 der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird beschlossen: Der Vorstand überträgt dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
V. v. 25.11.2022 BGBl. I S. 2111
Artikel 1 3. BDGBMASKDVÄndV
... Mai 2016 (BGBl. I S. 1134) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. den in Anlage 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
V. v. 06.05.2015 BGBl. I S. 690
Artikel 1 BDGBuKBMinASVÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
... Der Überschrift wird die Angabe „(BDGBMASKDV)" angefügt. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zuständigkeitsübertragung  ... angefügt. 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zuständigkeitsübertragung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...
Artikel 2 BDGBuKBMinASVÄndV Weitere Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
... 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. der Unfallversicherung Bund und Bahn mit ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1134
Artikel 1 2. BDGBMASKDVÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
... 2015 (BGBl. I S. 690) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 1 Übertragung von Befugnissen als oberste Dienstbehörde". b) Nummer 1 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts
A. v. 22.07.2008 BGBl. I S. 1405; aufgehoben durch III. A. v. 28.12.2017 BGBl. 2018 I S. 127
Eingangsformel BABefugÜAo
... 1 und 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) und - § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den ...