Der diesem Gesetz beigefügte, nach §
7 des
Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
3 Abs. 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466) geändert worden ist, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2006 - wird in Einnahmen und Ausgaben auf 5 016 750 000 Euro festgestellt.