(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Absatz 2 an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission eine Entscheidung nach Artikel 4 Abs. 2, 3, 6 oder nach Artikel 7 Abs. 2, 3 oder 4 der
Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. EG Nr. L 83 S. 1, Nr. L 129 S. 43) trifft, frühestens am Tag nach der Verkündung**).
(2) §
3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 tritt frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft.
(3) Die Tage des Inkrafttretens nach Absatz 1 und 2 sind vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3404) trat das Gesetz am 6. Dezember 2012 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 20. Juli 2006.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3404