Artikel 5 - Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (AbfRÜbVefG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Geltung ab 01.02.2007, abweichend siehe Artikel 16
| |

Artikel 5 Änderung des Umweltstatistikgesetzes



Das Umweltstatistikgesetz vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158), wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Abs. 1 Nr. 1 werden die Wörter „besonders überwachungsbedürftige" durch das Wort „gefährliche" ersetzt.

2.
In § 14 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a werden die Wörter „besonders überwachungsbedürftiger" durch das Wort „gefährlicher" ersetzt.

---

*)
nichtamtlicher Hinweis: Das Umweltstatistikgesetz vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530) ist zwischenzeitlich durch Artikel 2 Satz 2 des Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) am 20. August 2005 außer Kraft getreten.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed