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Artikel 2 - Steueränderungsgesetz 2007 (StÄndG 2007 k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2006 KStG § 9, § 26, § 34

Das Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3416), wird wie folgt geändert:

1.
In § 9 Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und 4" durch die Angabe „§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und 5" ersetzt.

2.
Dem § 26 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

„Die Sätze 1 bis 8 sind im Fall der Besteuerung nach Artikel 15 Abs. 2 Satz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (ABl. EU 2004 Nr. L 385 S. 30), entsprechend anzuwenden."

3.
Dem § 34 Abs. 11c wird folgender Satz angefügt:

„§ 26 Abs. 6 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) ist erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2005 anzuwenden."

 
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Zitierungen von Artikel 2 Steueränderungsgesetz 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 StÄndG 2007 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StÄndG 2007 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 StÄndG 2007 Inkrafttreten
... 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 18, 19, 20 Buchstabe j sowie Artikel 2 und 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2606
Artikel 6 BKRUG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) geändert worden ist, wird die Angabe ...