§ 17 - Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Geltung ab 01.09.2002; FNA: 7860-9 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 17 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt


§ 17 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Erhebungsmerkmale der Baumobstanbauerhebung sind:

1.
die Gesamtfläche des Baumobstanbaus,

2.
die Obstarten nach der Fläche und dem Verwendungszweck des Obstes sowie für Tafeläpfel und Tafelbirnen zusätzlich die Sorten, die Pflanzzeitpunkte und die Zahl der Bäume jeweils nach der Fläche,

3.
die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise.

(2) Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.


Text in der Fassung des Artikels 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes G. v. 5. Dezember 2014 BGBl. I S. 1975 m.W.v. 13. Dezember 2014

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Frühere Fassungen von § 17 AgrStatG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.12.2014Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
vom 05.12.2014 BGBl. I S. 1975

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 17 AgrStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022)
... (§ 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 11c Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1 , § 17c Absatz 1), 2. Erhebungsmerkmale der Erhebung über die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Agrarstatistikverordnung (AgrStatV)
V. v. 10.11.2015 BGBl. I S. 1979; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.12.2021 BGBl. I S. 5259
§ 2 AgrStatV Baumobstanbauerhebung (vom 30.12.2021)
... zu den in § 17 Absatz 1 Nummer 2 des Agrarstatistikgesetzes aufgeführten Erhebungsmerkmalen werden bei Äpfeln und Birnen, die als Verwertungsobst ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1975
Artikel 1 3. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... den Jahren 2004, 2008, 2012, 2017 und dann alle vier Jahre" ersetzt. 3. § 17 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Erhebungsmerkmale der ... (§ 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 11c Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1, § 17c Absatz 1), 2. Erhebungsmerkmale der Erhebung über die ...

Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung und der Weinverordnung
V. v. 22.12.2021 BGBl. I S. 5259
Artikel 1 AgrStatVuWeinVÄndV Änderung der Agrarstatistikverordnung
...  „§ 2 Baumobstanbauerhebung Zusätzlich zu den in § 17 Absatz 1 Nummer 2 des Agrarstatistikgesetzes aufgeführten Erhebungsmerkmalen werden bei Äpfeln und Birnen, die als Verwertungsobst ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... § 16 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale § 17 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt Unterabschnitt 8 Strauchbeerenerhebung ... Ar" wird durch die Angabe „0,5 Hektar" ersetzt. 8. Nach § 17 wird folgender Unterabschnitt 8 angefügt: „Unterabschnitt 8 ... 4 werden die Wörter „(§ 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1)" durch die Wörter „(§ 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 11c ... „(§ 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 11c Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1, § 17c Absatz 1)" ersetzt und vor den Wörtern „der ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
G. v. 06.03.2009 BGBl. I S. 438
Artikel 1 2. AgrStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
...  § 16 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale § 17 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt Abschnitt 2 Erhebung über die ... der Bodennutzungserhebung (§ 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1), der Erhebung über die Viehbestände (§§ 20, 20a), der ...


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