(1) Erhebungsmerkmale der Strauchbeerenerhebung sind
- 1.
- jährlich
- a)
- die Anbaufläche und Erntemenge nach Pflanzenarten im Freiland und unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen, die Kulturformen, beim Schwarzen Holunder zusätzlich die Nutzungsart und beim Sanddorn zusätzlich der Stand der Ertragsfähigkeit,
- b)
- die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise,
- 2.
- zusätzlich alle drei Jahre, beginnend 2012, die Ernteverwendung.
(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 ist das laufende Kalenderjahr. Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 97 AgrStatG Betriebsregister (vom 19.11.2022) ... 8 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 11c Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1, § 17c Absatz 1 ), 2. Erhebungsmerkmale der Erhebung über die Viehbestände (§§ 20, ...
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1975
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2441
Artikel 1 2. AgrStatGÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes ... § 17b Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum § 17c Erhebungsmerkmale und Berichtszeit". b) Die Angaben zu Teil 2 Abschnitt 10 werden ... den Ländern Berlin und Bremen wird die Erhebung nicht durchgeführt. § 17c Erhebungsmerkmale und Berichtszeit (1) Erhebungsmerkmale der Strauchbeerenerhebung ... Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 11c Absatz 1, § 14 Absatz 1, § 17 Absatz 1, § 17c Absatz 1)" ersetzt und vor den Wörtern „der Rebflächenerhebung" werden ...