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Zitierungen von § 8a AgrStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a AgrStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 AgrStatG Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale (vom 16.01.2026)
... Die Erhebung nach Absatz 1 ist im Jahr 2026 Bestandteil der Agrarstrukturerhebung, sofern nicht § 8a zur Anwendung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
G. v. 11.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 8
Artikel 1 AgrarStatGuaÄndG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... c) Nach der Angabe zu § 8 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 8a Nutzung von Verwaltungsdaten". 2. Nach § 1 wird der folgende § 1a ... Die Erhebung nach Absatz 1 ist im Jahr 2026 Bestandteil der Agrarstrukturerhebung, sofern nicht § 8a zur Anwendung kommt." 5. § 8 wird durch den folgenden § 8 ersetzt: ... nach Absatz 1 ist das laufende Kalenderjahr." 6. Nach § 8 wird der folgende § 8a eingefügt: „§ 8a Nutzung von Verwaltungsdaten (1) Liegen ... 6. Nach § 8 wird der folgende § 8a eingefügt: „ § 8a Nutzung von Verwaltungsdaten (1) Liegen bundesweit die Erhebungsmerkmale für die ...
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